Wie können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden?

Es können bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro (bis zu 1.200 Euro) Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Handelt es sich um Handwerkerkosten oder haushaltnahe Dienstleistungen können sogar bis zu 5.200 Euro im Jahr geltend gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen und den Auftrag als Privatperson vergeben. Auch eine Zweit- oder Ferienwohnung fällt darunter, sofern sie in Deutschland liegt.
  • Wenn Sie in Eigenleistung renovieren, können Sie den Steuervorteil nicht nutzen. Der Auftrag muss von einem Handwerker ausgeführt werden.
  • Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind.
  • Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden – keine Barzahlung!

Folgende Rechnungen können von der Steuer abgesetzt werden

  • Handwerkerrechnungen

    • Schornsteinfegergebühren und Kamineinbau
    • Maler-, Tapezier- und Fliesenarbeiten innen und außen am Haus
    • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppichboden, Parkett, Fliesen
    • Dach- oder Fassadenarbeiten
    • Dachgeschossausbau, Kellerausbau
    • Reparatur nach Wasser- oder Sturmschäden, Schadstoffsanierungen, Graffitibeseitigung (wenn nicht von der Versicherung ersetzt)
    • Arbeiten zur Gartengestaltung, Reparatur und Bau von Zäunen oder Gartenmauern, Carport- oder Terrassenüberdachungen, Pflasterarbeiten
    • Reparatur und Austausch von Fenstern und Türen, Einbau von Insektenschutzgittern oder Kellerschachtabdeckungen
    • Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
    • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers
    • Reparatur und Wartung von größeren Haushaltsgeräten wie beispielsweise Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder Computer
    • Schlüsseldienste
    • Überprüfung von Blitzschutzanlagen oder Alarmanlagen, TÜV-Kontrollen (beispielsweise beim Fahrstuhl), Legionellenprüfungen, Dichtheitsprüfungen bei Abwasserleitungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Fenster putzen, Teppich reinigen, Haus putzen)
    • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden)
    • Hausmeisterarbeiten
    • Winter- und Streudienst
    • Umzugskosten, beispielsweise die Kosten der Spedition
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